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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Was ist beim Beantragen der Spielhallenerlaubnis zu beachten?

Achtung! Hinweise beachten:
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Der Antrag auf eine Spielhallenerlaubnis kann von einer natürlichen oder einer juristischen Person gestellt werden. Jede Errichtung einer Spielhalle ist erlaubnispflichtig, weswegen man sich direkt im Rahmen des Aufbaus einer Spielhalle mit dem zuständigen Gewerbeamt in Verbindung setzen sollte. Bei der Antragstellung fallen Gebühren an, welche man ebenso bei seiner Behörde für Gewerbeangelegenheiten im Vorfeld erfragen kann. Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind regeläßig auch Unterlagen oder Nachweise für die Spielhallenerlaubnis erforderlich. Zumeist werden das polizeiliche Führungszeugnis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt sowie Pläne und Mietvertrag der Spielhallenräumlichkeiten gefordert. Es ist gängig, ähnliche Unterlagen wie bei einer Gaststättenkonzession vorzulegen. Falls auch Alkohol in der Spielhalle ausgeschenkt werden soll, ist ohnehin eine Gaststättenkonzession (Schankerlaubnis) zu beantragen.

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren.

Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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