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Der Antrag auf eine Spielhallenerlaubnis kann von einer natürlichen oder einer juristischen Person gestellt werden. Jede Errichtung einer Spielhalle ist erlaubnispflichtig, weswegen man sich direkt im Rahmen des Aufbaus einer Spielhalle mit dem zuständigen Gewerbeamt in Verbindung setzen sollte. Bei der Antragstellung fallen Gebühren an, welche man ebenso bei seiner Behörde für Gewerbeangelegenheiten im Vorfeld erfragen kann. Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind regeläßig auch Unterlagen oder Nachweise für die Spielhallenerlaubnis erforderlich. Zumeist werden das polizeiliche Führungszeugnis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt sowie Pläne und Mietvertrag der Spielhallenräumlichkeiten gefordert. Es ist gängig, ähnliche Unterlagen wie bei einer Gaststättenkonzession vorzulegen. Falls auch Alkohol in der Spielhalle ausgeschenkt werden soll, ist ohnehin eine Gaststättenkonzession (Schankerlaubnis) zu beantragen.