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Ja, in der Regel ist die Behörde für Gewerbeangelegenheiten für die Anmeldungen von Veranstaltungen zuständig. Für die Anmeldung eines Marktes sind in der Regel bei der Antragstellung zahlreiche Nachweise und Unterlagen zu erbringen. Unter anderem sind normalerweise ein maßstabsgerechter Plan über Standaufbauten, eine Parkplatzkonzeption, Angaben zu Ort, Art und Dauer der Veranstaltung sowie ein vorläufiges Händlerverzeichnis notwendig. Darüber hinaus werden von der Gewerbebehörde meist Unterlagen zum Veranstalter gefordert. Hier können beispielsweise die Gewerbeanmeldung des Veranstalters, ein Führungszeugnis, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie der Gewerbezentralregisterauszug vorzulegen sein.