Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der wird sich wahrscheinlich schon im Vorhinein über Existenzgründung usw. informiert haben. Bei der Gewerbeanmeldung selbst sind einige wichtige Unterlagen vorzulegen, wobei regelmäßig auch eine Bearbeitungsgebühr seitens des Gewerbeamtes anfällt. Bei der Gewerbeanmeldung benötigt man einen Identitätsnachweis in Form des Personalausweises oder Reisepasses. Abhängig von der Branche, in welcher das Gewerbe angemeldet werden soll, sind zudem spezielle Nachweise erforderlich (z. B. im Gastgewerbe, Maklerwesen). Nicht selten wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt oder das polizeiliche Führungszeugnis gefordert. Dies ist ebenfalls von der Branche abhängig, worüber man sich aber zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer informieren kann. Ferner ist der Handelsregisterauszug bei der Gewerbeanmeldung nötig, wenn man sein Unternehmen dort schon hat eintragen lassen. Bei Existenzgründern ohne deutsche Staatsangehörigkeit wird unter Umständen auch die Aufenthaltsgenehmigung eingefordert.
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