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Ja, normalerweise fallen Marktangelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich des Gewerbeamtes. Seltener ist hierfür das Ordnungsamt der jeweiligen Kommunalbehörde zuständig. Allerdings ist zu beachten, dass die Anmeldungen eines Marktstandes meist nur dann beim Gewerbeamt vorzunehmen ist, wenn die Kommune auch der Veranstalter des Marktes bzw. des Festes ist. Andernfalls ist es empfehlenswert, sich zunächst mit dem Veranstalter des Marktes in Verbindung zu setzen. Wenn allerdings für den Marktstand eine Schankgenehmigung oder ähnliches benötigt wird, ist dies normalerweise beim Gewerbeamt zu beantragen.