 | Benötigt man als Angestellter im Reisegewerbe eine Reisegewerbekarte?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Nein, normalerweise benötigen Angestellte, die für ein Unternehmen im Reisegewerbe tätig sind, keine Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte ist vom Arbeitgeber bzw. vom Gewerbetreibenden bei der zuständigen Gewerbebehörde anzumelden. Allerdings sollte der Angestellte, der für ein Unternehmen im Reisegewerbe tätig ist, eine beglaubigte Kopie oder eine Zweitschrift von der Reisegewerbekarte seines Unternehmens bei unmittelbaren Kundenkontakten mit sich führen. Die beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte kann normalerweise in der Kommunalverwaltung (z. B. Bürgeramt) angefertigt werden.