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Elterngeld ist grundsätzlich schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle zu beantragen. Die Antragsformulare kann man entweder vor Ort bekommen oder bei der Kommunalverwaltung erhalten. Neben dem ausgefüllten Antrag auf Elterngeld sind normalerweise Nachweise wie die Lohnbescheinigung der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt vorzulegen. Man kann in der Regel den Antrag auf Elterngeld auch drei Monate rückwirkend nach der Geburt des Kindes beantragen. Darüber hinaus ist es möglich, dass beide Elternteile einen eigenen Antrag auf Elterngeld stellen. Nähere Informationen kann man bei der Familienkasse erhalten.