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Im Gegensatz zum Kindergeld oder anderen Leistungen von Seiten der Familienkasse ist die Höhe des Elterngeldes nicht klar festgelegt. Der Grund ist darin zu finden, dass sich die Höhe des Elterngeldes nach dem Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils richtet. Im Allgemeinen wird jedoch ein prozentualer Anteil von ca. 65-67 % des Voreinkommens bei Nettoeinkünften von über 1.000 Euro monatlich angesetzt. Die Ersatzrate, also die Elterngeldhöhe, wird bei einem Nettoeinkommen von weniger als 1.000 Euro meist höher angesetzt. Um die Höhe des Elterngeldes im jeweiligen Fall in Erfahrung zu bringen, kann man sich bei der Familienkasse oder beim Jugendamt beraten lassen.