 | Gibt es einen offiziellen Elterngeldrechner von der Familienkasse im Internet?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Familienkasse selbst gibt in ihrem Webauftritt umfangreiche Informationen zu Themen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Elternzeit oder Erziehungsurlaub. Ähnliches zu Themen wie Elterngeld bietet aber auch das übergeordnete Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auf dem Webauftritt www.familien-wegweiser.de des genannten Bundesministeriums findet man neben aktuellen Informationen und eventuellen Änderungen hinsichtlich Elterngeld und Elternzeit auch Möglichkeiten zur Berechnung von Leistungsansprüchen. Hier wird auch ein Elterngeldrechner zur Ermittlung des Elterngeldanspruchs zur Verfügung gestellt. Damit können jedoch nur voraussichtliche Ansprüche ermittelt werden. Die genaue Berechnung des Elterngeldes erfolgt erst bei der Elterngeldstelle nach der Antragstellung.