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Das Erziehungsgeld stellte eine frühere Leistungszahlung von Seiten der Sozialleistungsträger dar. Hierbei handelte es sich um eine Ausgleichsleistung für das Elternteil, das vorrangig die Erziehung des Kindes übernahm. Dieses Elternteil durfte einer Teilzeitarbeit nachgehen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Geregelt wurde das Erziehungsgeld über das Bundeserziehungsgeldgesetz. Seit dem 1. Januar 2007 wird jedoch kein Erziehungsgeld mehr ausgezahlt, da das Erziehungsgeld vom so genannten Elterngeld abgelöst wurde. Insofern kann man bei der Familienkasse kein Erziehungsgeld beantragen.