Normalerweise obliegt es den zuständigen Sozialleistungsträgern, Leistungen wie Elterngeld zu genehmigen und das Elterngeld zu zahlen. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz, obliegt den zuständigen Jugendämtern die Elterngeldzahlung. Oft ist die jeweilige Kreisjugendbehörde gleichzeitig als Elterngeldstelle tätig. Die Kontaktdaten der Familienkassen und Jugendämter kann man auf ortsdienst.de finden. In Baden-Württemberg ist beispielsweise die Landeskreditbank Baden-Württemberg zuständig, in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
![]() | Ist in jedem Bundesland die Familienkasse für die Auszahlung von Elterngeld verantwortlich?Achtung! Rechtliche Hinweise zu dieser Frage: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. weiterlesen |