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Der Berechnung des Elterngeldanspruchs wird im Allgemeinen das Nettoeinkommen im Kalenderjahr vor der Geburt zugrunde gelegt. Dieses darf im Allgemeinen für ein Elternteil 250.000 Euro zu versteuerndes Einkommen nicht überschreiten. Grundsätzlich gilt aber, dass die Höhe des Elterngeldes normalerweise zunimmt, je geringer das Nettoeinkommen im vorigen Kalenderjahr war. Die Elterngeldstellen (Familienkassen, Jugendämter, Sozialleistungsträger) können über die Berechnung des Elterngeldes nähere Auskünfte erteilen. Im Regelfall wird jedoch das Elterngeld eine Summe von 1.800 Euro monatlich nicht überschreiten.