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Grundsätzlich sind alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr kindergeldberechtigt. Darüber hinaus kann bei der Fortdauer einer Ausbildung, so der Berufsausbildung oder dem Studium, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr die Kindergeldzahlung durch die Familienkasse fortgesetzt werden. Behinderte Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen.
Nähere Informationen und Auskünft zum Kindergeld erteilt die zuständige Familienkasse.