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Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt nicht immer automatisch der Anspruch auf Kindergeld. Wenn das Kind noch in der Ausbildung ist, also studiert, zur Schule geht oder die Berufsausbildung in Anspruch nimmt, kann bis zum 25. Lebensjahr noch Kindergeld bezogen werden. Hierbei kann es unter Umständen aber relevant sein, ob das Kind verheiratet ist und wie viel es bei einem Nebenjob verdient. Für Hinzuverdienste gelten nämlich strenge Richtlinien.