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Grundsätzlich hat jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, wenn
- keine Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt
- kein Kindergeldzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung besteht
- keine Leistungen für das Kind im Ausland gewährt werden, die mit Kindergeld, Kinderzuschuss oder Kinderzulage vergleichbar sind
- keine Leistungen für das Kind von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gezahlt werden, die vergleichbar sind mit Kindergeld.