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Der Vorladung vor Gericht als Zeuge kann man sich im Regelfall nicht entziehen. Auch wenn man meint, nichts Wesentliches zum Fall beitragen zu können, sind hat das Erscheinen vor Gericht zu einer Ladung zwingend zu erfolgen. Ohne genügende Entschuldigung bei Nichterscheinen können besondere Konsequenzen entstehen, sei es durch Anwaltskosten oder ähnliches. Für Rückfragen zur bestehenden Vorladung kann man sich am besten an die der Vorladung beigefügte Kontaktadresse wenden.