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Die Amtsgerichte in Deutschland haben unter anderem die Aufgabe, das Vereinsregister entsprechend der Vereinsregisterverordnung zu führen. In das Vereinsregister (VR) kann man als Verein eingetragen werden, wenn der Verein entsprechend dem Bürgerlichen Gesetzbuch gebildet worden ist. Die Eintragung in das VR geschrieht nach einer Anmeldung beim Amtsgericht, der neben der Abschrift der Vereinssatzung auch die Abschrift der Urkunde über die Vorstandsbestellung eines Vereins beizufügen sind. Auch Änderungen der Vereinseintragung sind beim Amtsgericht geltend zu machen.