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Eine Strafanzeige ist nicht immer zwingend mit einer späteren Gerichtsverhandlung verbunden. So muss natürlich auf Grundlage der Strafanzeige eine Ermittlung durchgeführt werden, ob der angezeigte Straftatbestand bestätigt werden kann oder nicht. Für einige Straftaten muss auch ein spezieller Strafantrag fristgerecht gestellt werden, während andere wiederum durch das besondere öffentliche Interesse strafrechtlich verfolgt werden.