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Gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen nach der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) ist die Anmeldung eines Gebrauchtwagens dann unproblematisch, wenn ein Wagen die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt. Über eine Typengenehmigung hinaus muss man den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen, um die Anmeldung des Fahrzeugs bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erfolgreich vornehmen zu können.