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Für Fahrten ohne ein ungestempeltes Kennzeichen gibt es spezifische Regelungen seitens der Straßenverkehrsbehörden. Normalerweise ist es ausschließlich dann möglich, ohne gestempeltes Kennzeichen sein Kraftfahrzeug zu benutzen, wenn dies in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren steht. Das bedeutet, dass im Grunde nur Fahrten zur Anbringung bzw. von der Entfernung der Stempelplakette ohne ein gestempeltes Kennzeichen geschehen dürfen. Natürlich muss das Kennzeichen in aller Regel zuvor von der KFZ-Zulassungsstelle zugeteilt worden sein.