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Nach der Abmeldung eines Kraftfahrzeugs wird das Kennzeichen normalerweise vom Kraftfahrtbundesamt wieder freigegeben. Man hat allerdings im Regelfall die Möglichkeit, das Kennzeichen für den Falle einer eventuellen Wiederzulassung oder ähnliches zu reservieren. Mitunter besteht auch die Möglichkeit, dass man das alte Kennzeichen auf ein anderes oder neues Fahrzeug übernehmen kann. Natürlich ist dies mit Gebühren verbunden, einerseits für die Reservierung sowie oft andererseits für die Vorreservierung des Kennzeichens. Über die genauen Bedingungen der Kennzeichenreservierung und die eventuelle Übernahme des alten Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs kann man sich bei der örtlichen KFZ-Zulassungsstelle informieren.