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Kennzeichen, welche eine farbige Schrift sowie ebensolche Ränder besitzen, fallen des Öfteren im Straßenverkehr auf. Die Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen sind großteils KFZ-steuerbefreit. Hierzu zählen vor allem landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, auch Forstfahrzeuge und Spezialanhänger für Sportgeräte. Rote Kennzeichen hingegen gibt es an Fahrzeugen, welche gerade einer Überführung, einer Probe- oder Prüfungsfahrt unterliegen. Die roten Kennzeichen gelten auch als Händler-Kennzeichen.