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Das grüne Kennzeichen ist für diejenigen Fahrzeuge gedacht, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind. Das Wichtigste bei der Beantragung des grünen Kennzeichens ist, dass man als Fahrzeughalter einen Nachweis über die KFZ-Steuerbefreiung vorlegt. Diese ist in der Regel beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Neben dem Nachweis über die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung benötigt man zumeist den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II), den gültigen HU-Nachweis, die Kennzeichenschilder, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) sowie, falls notwendig, die Vollmacht zur Erledigung durch Dritte für den Bevollmächtigten.