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Das Kindergeld soll eine finanzielle Unterstützung für Eltern darstellen und richtet sich grundlegend nach der Anzahl der Kinder im elterlichen Haushalt. Das Kindergeld kann recht lang bezogen werden, nämlich bis zur Beendigung der Ausbildung des Kindes bzw. bis zum 25. Lebensjahr. Für Kinder mit Behinderung kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus eine Kindergeldzahlung erfolgen. Daher stellen sich Eltern mitunter die Frage, ob das Kindergeld zurückgezahlt werden muss. Grundlegend muss das Kindergeld nicht, wie etwa Bafög, zurückgezahlt werden. Allerdings ist im Falle einer Überzahlung die entsprechende Rückzahlung vorzunehmen. Wenn beispielsweise das Kind seine Ausbildung (z. B. Studium) abgebrochen hat, ist dies unverzüglich der Familienkasse zu melden, sodass keine Kindergeldzahlung mehr erfolgt. Um solche Fälle von Überzahlung durch die Familienkasse und somit einer Rückzahlungsforderung zu vermeiden, sind etwaige Veränderungen, die für die Zahlung von Kindergeld relevant sind, stets unverzüglich der zuständigen Familienkasse melden.