ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Familienkasse - Häufige Fragen

Muss man Kindergeld wieder zurückzahlen?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Das Kindergeld soll eine finanzielle Unterstützung für Eltern darstellen und richtet sich grundlegend nach der Anzahl der Kinder im elterlichen Haushalt. Das Kindergeld kann recht lang bezogen werden, nämlich bis zur Beendigung der Ausbildung des Kindes bzw. bis zum 25. Lebensjahr. Für Kinder mit Behinderung kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus eine Kindergeldzahlung erfolgen. Daher stellen sich Eltern mitunter die Frage, ob das Kindergeld zurückgezahlt werden muss. Grundlegend muss das Kindergeld nicht, wie etwa Bafög, zurückgezahlt werden. Allerdings ist im Falle einer Überzahlung die entsprechende Rückzahlung vorzunehmen. Wenn beispielsweise das Kind seine Ausbildung (z. B. Studium) abgebrochen hat, ist dies unverzüglich der Familienkasse zu melden, sodass keine Kindergeldzahlung mehr erfolgt. Um solche Fälle von Überzahlung durch die Familienkasse und somit einer Rückzahlungsforderung zu vermeiden, sind etwaige Veränderungen, die für die Zahlung von Kindergeld relevant sind, stets unverzüglich der zuständigen Familienkasse melden.

Antwort bewerten:
(0)

Dazu passende Fragen:

21 - 40 von 95
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren