 | Kann ich für meine volljährigen Kinder Kindergeld beziehen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Der Bezug des Kindergeldes für Kinder, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist von der sozialen Lage abhängig. Wenn die Kinder sich in der Berufsausbildung als Auszubildende, Schüler oder Studenten befinden, kann das Kindergeld - bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen - bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden. Hierbei sind allerdings die Erwerbsgrenzen strikt einzuhalten, welche für das Jobben neben der Ausbildung gelten. Hierzu erteilt natürlich die zuständige Familienkasse weitere Informationen. Bei Kindern mit Behinderung gelten noch andere altersmäßige Bezugsgrenzen nach dem Erreichen der Volljährigkeit.