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Die Grabherstellung obliegt im Allgemeinen der Friedhofsverwaltung. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise das Ausheben des Grabes zu benennen. Sollte für die Aushebung eines Grabes auch eine vorübergehende Veränderung des Nachbargrabes notwendig sein, ist auch dieser Vorgang Teil der Grabherstellung. Über die erforderlichen Maße eines Grabaushubs kann man sich normalerweise bei der Friedhofsverwaltung, oder in der Friedhofssatzung informieren. Regelmäßig gibt nämlich die bestehende Friedhofsordnung Aufschluss über die notwendigen Arbeiten bei der Herstellung eines Grabes.