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Wissen- & Bildungsverein - Häufige Fragen

Gibt es ein Recht auf Bildung?

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Ja, es gibt ein Menschenrecht auf Bildung. Dieses Recht ist in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 im Artikel 26 festgelegt worden.

Quellentext: 

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechen ihren Fähigkeiten offenstehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen […] Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

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Warum gibt es in Deutschland so viele Vereine?

Das Vereinswesen bzw. die Betätigung in ganz unterschiedlichen Vereinsrichtungen hat in Deutschland eine lange Tradition, die teilweise einige Jahrhunderte zurückreicht. Sie spielen eine gewichtige gesellschaftliche Rolle, tragen doch Vereine in hohem Maße dazu bei, Gemeinschaften von Menschen zusammenzubringen und dauerhaft für eine konkrete Sache ein Engagement hervorzurufen. Neben karitativen Vereinen gibt es eine Vielzahl von Bewegungen, die technisch, sozial oder politisch ausgerichtet sind.

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