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Beim Grundbuchamt können im Grunde genau diejenigen, welche auch die Grundbucheinsicht vornehmen, den Ausdruck aus dem Grundbuch beantragen. Das bedeutet, dass man ein berechtigtes Interesse am Grundbucheintrag nachweisen muss. In der Regel ist der Ausdruck aus dem Grundbuch schriftlich zu beantragen, da auf diesem Wege der Antrag mittels Unterschrift seine Gültigkeit hat. Man kann dem Grundbuchamt zumeist über den Postweg den Antrag zum Grundbuchausdruck zukommen lassen; je nach Bundesland kann es aber verschiedene Verfahrenswege geben.