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Allgemein ist deutschlandweit in jedem Grundbuchamt mit einer Gebührenerhebung bei der Beantragung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch zu rechnen. Regional gibt es hierbei Unterschiede. Zudem sind Unterschiede zwischen einem amtlichen Ausdruck (beglaubigter Grundbuchausdruck) und einem einfachen (unbeglaubigter Ausdruck) möglich. Insofern ist sehr zu empfehlen, sich über die Gebühren eines Ausdrucks aus dem Grundbuch im Vorhinein beim Grundbuchamt zu informieren. Die notwendigen Kontaktdaten des zuständigen Grundbuchamtes werden auf ortsdienst.de zur Verfügung gestellt.