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Das Aussehen eines Grundbuchausdrucks wird zum einen dadurch bestimmt, ob es sich um einen beglaubigten oder einen unbeglaubigten Ausdruck handelt. Zum anderen hängt es davon ab, ob das Grundbuch maschinell geführt wird, wie dies zum Beispiel in Bayern der Fall ist. Grundsätzlich gelten aber auch gesetzliche Bestimmungen darüber, wie ein Grundbuchausdruck aussehen muss. Auch wenn regionale Unterschiede bestehen können, sollte der Grundbuchausdruck in der Regel doch einen Dienststempel bzw. ein Dienstsiegel tragen.