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Die Aufzeichnung und Festsetzung von Eigentumsverhältnissen ist keine Erfindung der Neuzeit. Schon in der Antike wurden anhand von entprechenden Katastern Informationen zu Rechtsverhältnissen festgehalten. In Deutschland wurden bereits im 18. und 19. Jahrhundert die Grundlagen für die Entwicklung der heutigen Grundbücher-Verzeichnisse gelegt; im Jahre 1897 trat die erste einheitliche Grundbuchordnung in Kraft.