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Die Änderung eines Grundbucheintrags kann aus vielen Gründen notwendig werden. Zum Beispiel können Ehepartner nach einer Scheidung eine Änderung der im Grundbuch genannten Miteigentümer vornehmen, oder Eltern möchten mitunter ihre Kinder als Miteigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Bei einer Verschuldung ist es ebenso möglich, dass die Bank im Grundbucheintrag mit Eigentumsrechten auftaucht. Um eine Änderung im Grundbucheintrag vornehmen zu können, bedarf es zumeist der Zustimmung derjenigen natürlichen oder juristischen Person, welche als Miteigentümer aufgeführt ist. Zudem ist oftmals mit Kosten bei der Änderung eines Grundbucheintrags zu rechnen.