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Als Grundpfandrechte bezeichnet man vertraglich manifestierte Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken, etwa im Rahmen der Baufinanzierung. Wird also eine Summe x für den Bau über einen Kredit finanziert, so hat der Kreditgeber bei Nichterfüllung der Forderung die Möglichkeit, das Grundstück zur Vollstreckung der Summe heranzuziehen. Grundpfandrechte können daher Hypotheken, Grundschulden oder auch Rentenschulden sein – jeweils aufgeführt in der dritten Abteilung des Grundbuches.