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Möbel- und Schreinerarbeiten werden insbesondere im Zusammenhang mit dem Innenausbau durchgeführt. Sie dienen unter anderem dazu, die Voraussetzungen für den Einbau von Einrichtungsgegenständen für z.B. Wohnungen oder Büroflächen herzustellen und damit die vorgesehene Raumaufteilung zu schaffen.
Nicht selten hat der Schreiner/ Tischler beim Einbau von Möbelstücken Holzarbeiten und Oberflächenbehandlungen vorzunehmen, damit etwa Möbelstücke korrekt eingepasst werden können. Auch Arbeiten an Geländern, Treppen, Wand- oder Deckenverkleidungen sowie Fenstern oder Türen fallen regelmäßig in den Zuständigkeitsbereich von Schreinern bzw. Tischlern.