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Diese beiden Einrichtungen sind für die städtische Architektur und die Gestaltung, Restaurierung oder Sanierung öffentlicher Gebäude von großer Bedeutung. Natürlich sind bauliche Maßnahmen gegebenenfalls mit beiden Institutionen abzustimmen, denn mit der Veränderung von historischer Bausubstanz kann zum Beispiel die Zustimmung beider Behörden notwendig werden.