 | Kann ich beim Hochbauamt eine Eigenheimberatung bekommen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Bauberatungen bilden einen festen Bestandteil in der Arbeit des Hochbauamtes. Insofern kann man sich auch als privater Bauherr beim Hochbauamt über den Bau eines Eigenheims beraten lassen. Nicht nur zu den gesetzlichen Bestimmungen der Bauverordnung, sondern auch zu notwendigen Schritten und Unterlagen zur Baugenehmigung usw. werden im Hochbauamt regelmäßig Beratungen angeboten: Auch wenn es um die Erweiterung oder den Anbau eines Eigenheims geht, sind die Mitarbeiter des Hochbauamtes zumeist die richtigen Ansprechpartner. Am besten wendet man sich zunächst telefonisch an das zuständige Hochbauamt, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Auf telefonischem Wege kann man sich zudem darüber erkundigen, ob eine Terminvereinbarung im jeweiligen Fall notwendig ist, oder ob man während der Öffnungszeiten das Hochbauamt aufsuchen kann.