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Ja. Im Falle von Eigentümerwechseln bei einem Grundstück werden diese Änderungen im Grundbuch vermerkt. Das Grundbuch zu jedem Grundstück besteht neben einem Bestandsverzeichnis aus mehreren Abteilungen – in der ersten sind alle Angaben zum Eigentümer und zur Grundlage der Eintragung enthalten. Hier werden entsprechende Eigentumswechsel und damit Änderungen in den Rechtsverhältnissen vermerkt.