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Sicher. Bei einer Hypothek handelt es sich bekanntermaßen um eine Belastung eines Grundstückes, oft zur Sicherung eines Kredites eingesetzt. Wird einer Zahlungsforderung seitens des Schuldners nicht nachgekommen, kann der Gläubiger unter Umständen seinen Anspruch über das mit einer Hypothek belastete Grundstück realisieren. Solche und weitere Schuldverhältnisse sind in der dritten Abteilung des Grundbuches aufgeführt.