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Als Inkasso wird der Einzug von Forderungen bezeichnet. Beim sogenannten Forderungsinkasso handelt es sich in den meisten Fällen um überfällige Forderungen. Da das Mahnwesen für Gläubiger oftmals mit einem größeren Kostenaufwand verbunden ist, werden offene Forderungen nach einer kurzen Mahnfrist meist von Inkassounternehmen eingetrieben. Neben Banken und Versandhäusern, Handwerkern und Verkehrsbetrieben werden Inkassounternehmen von vielen Brachen in Anspruch genommen. Normalerweise müssen Inkassounternehmen über eine gerichtliche Zulassung verfügen und können erst dann tätig werden. Neben den eigentlichen Inkassounternehmen haben sich mittlerweile auch einige Rechtsanwaltskanzleien auf den Einzug von Forderungen spezialisiert.