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Mit einem außergerichtlichen Vergleich werden alle Möglichkeiten einer Schuldnerberatung ausgeschöpft, ohne dass ein Gericht eingreifen muss. Wenn man seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, ist man überschuldet und zahlungsunfähig. Mithilfe einer Schuldnerberatung werden nun Wege gesucht, mit den Gläubigern ins Gespräch zu kommen. Dabei sollte ein Weg der Rückzahlung angestrebt werden, der für alle Beteiligten von Vorteil ist. Zunächst wird gemeinsam ein Verzeichnis aller Schulden und der Gläubiger erstellt. Die Finanzlage des Betroffenen bildet die Grundlage für einen Plan, der festlegt, in welchem Zeitraum und welcher Höhe einzelne Summen abbezahlt werden können. Diesem Plan muss vonseiten der Gläubiger zugestimmt werden, dann ist der Vergleich zustande gekommen. Sind alle Summen abgezahlt, ist der Schuldner schuldenfrei.