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In der Regel ist die Einsichtnahme in das Grundbuch bzw. die Grundakten nicht mit Gebühren verbunden. Wenn man über das berechtigte Interesse zur Grundbucheinsicht verfügt, kann man dementsprechend zumeist kostenfrei das Grundbuch einsehen. Eines ist allerdings zu beachten: Oftmals wünscht man neben der Grundbucheinsicht auch noch einen Ausdruck oder einen Auszug aus dem Grundbuch. Natürlich entfallen auf die Anfertigung dieses amtlichen Dokumentes Kosten. Diese variieren je nach Region. Über die Kosten eines Grundbuchausdrucks kann man sich beim zuständigen Grundbuchamt informieren.