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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Was bedeutet die Berechtigung zur Grundbucheinsicht?

Achtung! Hinweise beachten:
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Um Einsicht in das Grundbuch nehmen zu können, muss man berechtigtes Interesse nachweisen. Sofern man dieses nachweislich besitzt, hat man die Berechtigung zur Grundbucheinsicht. Das Belegen des berechtigten Interesses ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Berechtigtes Interesse haben grundsätzlich die Grundstücksinhaber und die im Grundbuch eingetragenen Rechteinhaber. Ebenso haben Behörden, Notare, Gerichte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ein berechtigtes Interesse und somit die Berechtigung zur Grundbucheinsicht. Mitunter kann auch wirtschaftliches Interesse als Berechtigung geltend gemacht werden, wie zum Beispiel bei Kreditgebern und Gläubigern eines Grundstückseigentümers oder Grundstücksangrenzern.

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren.

Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

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