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Die elektronische Verfahrensweise ist in vielen Verwaltungsbereichen während der letzten Jahre eingeführt worden. Vereinheitlicht ist die elektronische Melderegisterauskunft zwar nicht, doch bieten einzelne Kommunen bzw. Bundesländer diesen Service an, wie zum Beispiel das Saarland oder die Städte Düsseldorf und Essen. Flächendeckend findet der elektronische Service noch keinen Einsatz. Daher ist es ratsam, sich vor der Beantragung beim zuständigen Meldeamt der gesuchten Person über die Verfahrensweise zu informieren. Dort erhält man auch Auskünfte bezüglich der Gebührenerhebung.