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Zum November 2007 wurde der biometrische Reisepass mit der biometrisch-elektronischen Datenspeicherung eingeführt, sodass man seither im Bürgeramt eigentlich nur noch die neue Generation des Reisepasses erhalten kann. Der Reisepass besitzt im Regelfall eine Gültigkeit von zehn Jahren. Sollte man vor November 2007 einen Reisepass im Bürgeramt beantragt haben, so behält dieser seine Gültigkeit normalerweise bis zu dem auf dem Pass befindlichen Ablaufdatum. Es ist allerdings möglich, dass in einigen Ländern die Vorlage eines biometrischen Reisepasses erforderlich sein könnte. Darüber kann man sich z.B. beim Auswärtigen Amt informieren.