 | Welche Fingerabdrücke werden beim Beantragen des neuen Reisepasses genommen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Seit November 2007 werden auf dem Chip des neuen ePasses auch die biometrischen Daten von Lichtbild und Fingerabdrücken gespeichert. Mit speziellen Fingerabdruckscannern werden im Rahmen der Beantragung die Abdrücke abgenommen. Gängig ist, dass beide Zeigefinger gescannt werden, sodass lediglich zwei Fingerabdrücke notwendig werden. Falls eine schwerwiegende Verletzung oder Behinderung vorliegt, kann gegebenenfalls ein anderer Finger gescannt werden. Man kann sich in solchen speziellen Fällen an das Bürgeramt wenden, das die weitere Vorgehensweise klärt.