 | Nach dem Umzug möchte ich mich nun bei meinem zuständigen Bürgeramt ummelden. Was muss ich für die Meldung der Adressänderung mitbringen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Nach einem Umzug besteht die Verpflichtung, sich innerhalb eines kurzen Zeitraumes nach dem Umzug beim Bürgeramt des neuen Wohnsitzes zu melden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist zur Meldung am neuen Wohnsitz von Bundesland zu Bundesland variieren kann.
Zur Ummeldung sind mitzubringen:
- Mietvertrag
- Identitätsnachweis (Ausweis/ Reisepass)
Die Ummeldung ist in der Regel eine kostenfreie Dienstleistung; in einigen Bundesländern können allerdings auch geringe Verwaltungsgebühren erhoben werden.