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Das Bürgeramt bzw. die Meldebehörde ist oft die erste Anlaufstelle, wenn es um das Beglaubigen von Urkunden geht. Doch nicht alle Dokumente, für die man eine Beglaubigung benötigt, sind vom Bürgerbüro zu beglaubigen. Lediglich solche Urkunden, die im Original von einer Behörde ausgestellt wurden oder einer Behörde als beglaubigte Kopie vorzulegen sind, werden im Regelfall vom Bürgeramt beglaubigt. Dazu zählen beispielsweise Abiturzeugnisse. Dokumente aus nichtbehördlichem Zusammenhang können normalerweise von Notaren beglaubigt werden. Es entfallen darauf Gebühren, die regional unterschiedlich hoch sein können. Man kann sich zur Beglaubigung und den aufzuerlegenden Kosten beim Bürgeramt informieren.