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Wenn man aus dem Ausland eine Wohnung in Deutschland beziehen möchte oder innerhalb der Bundesrepublik umzieht (das betrifft auch den Umzug innerhalb einer Gemeinde oder Stadt), so ist der künftige Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde anzugeben. Die Meldung ist gebührenfrei. In den meisten Bundesländern ist die Einhaltung einer Anmeldefrist bindend – man kann sich darüber beim zuständigen Bürgeramt bzw. Bezirksamt informieren.