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Die Bestattungspflicht stellt im Allgemeinen eine Verpflichtung dar, einen Verstorbenen einer ordnungsgemäßen Bestattung zuzuführen. Regelmäßig sind die nächsten Familienangehörigen (z. B. Ehegatte, Lebenspartner, Kinder) als bestattungspflichtig anzusehen. Grundlegend ist die Verpflichtung zu einer ordnungsgemäßen Bestattung jedoch unabhängig von einer Erbenstellung zu sehen, stattdessen richtet sich die Bestattungspflicht nach einer gewohnheitsrechtlichen Totenfürsorgepflicht. Im Rahmen der Bestattungspflicht ist in der Bundesrepublik Deutschland auch eine Leichenschau vorgeschrieben, zusätzlich muss eine Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt erfolgen. Über die genauen Bestattungsbestimmungen des jeweiligen Orts kann man sich in der Regel beim Friedhofsamt informieren.