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Das Friedhofsamt ist regelmäßig mit der Verwaltung und Organisation des Bestattungswesens betraut. Im Rahmen dessen zählen die Grabstättenverteilung, die Vergabe von Nutzungsrechten für Grabstätten und die Organisation der Friedhofsanlagennutzung zu den Aufgaben der Friedhofsbehörde. Da in Deutschland die Anzeige eines Sterbefalls gesetzlich vorgeschrieben ist, muss man sich normalerweise an die entsprechende Personenstandsbehörde wenden. Als Amt für Personenstandswesen agiert meist das Standesamt, sodass man die Sterbefallanzeige im Standesamt vornehmen sollte. So sind vielerorts die Friedhofsverwaltung und das Bestattungswesen Aufgaben, welche das Standesamt wahrnimmt. Man kann sich telefonisch über die genaue Zuständigkeitsverteilung in der jeweiligen Kommune informieren.